Möchten Sie Ihr Geldvermögen sicher und gewinnbringend neu anlegen?
In dieser Situation sind viele Menschen, die gerade einen Schenkung/Erbschaft erhalten haben, bei denen eine Lebensversicherung zur Auszahlung gekommen ist, die Immobilien verkauft haben oder die einfach nur Festgelder attraktiver anlegen möchten.
Der GIA-Rentenplan ist eine konservative Anlagealternative für vermögende Anleger mit hohem Sicherheitsbedürfnis im Alter von 55 - 85 Jahren. Die Konzeption im steuerlich attraktiven Umfeld der aufgeschobenen Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht ermöglicht einen weitgehenden Schutz vor der Abgeltungssteuer!
Der exklusive GIA-Rentenplan vereint folgende Vorteile:
- Sicherheit: durch Kapitalanlage bei unseren Top-Versicherungspartnern. Sämtliche Zahlungen erfolgen ausschließlich direkt zwischen Ihren und dem Versicherungsunternehmen.
- Renditestärke: durch prognostizierte Verzinsung der Versichertenguthaben i.H.v. rund 2% p.a. vor Steuern und Partizipation bei langfristig steigenden Erträgen des Versicherers.
- Flexibilität: durch Option auf besonders günstige Policendarlehen können Sie während der Aufschubzeit steuerfreie Auszahlungen nach Bedarf erhalten. Am Ende der Aufschubzeit können Sie frei zwischen der Kapitalabfindung und der lebenslangen Verrentung des Kapitals entscheiden!
- Steuervorteil: 100% Schutz vor der Abgeltungssteuer in der Aufschubzeit! Bei der Wahl der Kapitalabfindung sind gemäß dem Alterseinkünftegesetz (12/62-Regel) 50% der Erträge steuerfrei! Bei Wahl der Rente erfolgt die Besteuerung mit dem Ertragsanteil.
- Vertrauen und Solidität: Die GIA ist seit über 45 Jahren Partner der Sparkassen, Sparkassen- und Giroverbände sowie Verbundpartner. Wir stehen für die professionelle Abwicklung und die Beraterhaftung unserer exklusiven Produkte ein.
Vorgehensweise:
Einzahlung eines Einmalbetrages in eine aufgeschobene Rentenversicherung mit einer Mindestlaufzeit von 12 Jahren.
Jährliche Auszahlung der gewünschten Policendarlehensrate.
Am Ende der Aufschubzeit werden die tatsächlich aufgenommenen Policendarlehen durch die Kapitalabfindung getilgt. (Dies ist auch vorzeitig möglich.)
Der Versicherer behält die Abgeltungssteuer ein. Über die Einkommensteuererklärung erfolgt die 50%ige Freistellung der Kapitalerträge und Besteuerung mit dem persönlichen Steuersatz. Freie Wiederanlage (alternativ Verrentung) des restlichen Kapitals.